Für die Sepsis-Kodierung notwendiger Nachweis einer Infektion reicht die Abnahme lediglich eines Blutkulturpärchens aus, wenn dieses eine Infektion positiv belegt

S 1 KR 2880/16 | Sozialgericht Reutlingen, vom 8.11.2017

[…] Wie sich bereits aus dem Wortlaut der („empfohlen“, „sollten“) entnehmen lässt, handelt es sich bei der Abnahme von 2 – 3 bzw. von 2 – 4 jedoch lediglich um eine Empfehlung, wenn auch um eine Empfehlung von Grad B, also einer Empfehlung mit Evidenzgrad Ic. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass es sich hierbei um eine Empfehlung handelt, also nicht um eine zwingende Voraussetzung für den mikrobiologischen Nachweis einer Infektion. […]  hat damit zu Recht die Hauptdiagnose nach -10 mit A41.51 kodiert und darauf gestützt zutreffend die T01B zur gebracht. Entgegen der Ansicht der Beklagten ist weder für die Kodierung der Hauptdiagnose mit A41.51 noch für die Abrechnung der DRG T01B ein von ihr gefordertes sepsistypisches Patientenmanagement erforderlich. Weder dem noch dem Fallpauschalenkatalog lässt sich ein entsprechendes Erfordernis entnehmen […]

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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