Entwurf der Richtlinie des MD-Bund (MDS) zur Begutachtung der OPS-Strukturmerkmale

Der medizinische Dienst des -Spitzenverbandes () hat den Entwurf für eine „Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zur regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes“ in das vorgesehene Stellungnahmeverfahren gegeben. Unter anderem ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft zur Stellungnahme berechtigt.

Der Richtlinienentwurf beschreibt das , die Durchführung der Begutachtung, Form und Geltungsdauer der Bescheinigung sowie Vorgehensweisen bei besonderen Tatbeständen, wie Meldung nicht Nichteinhaltung durch das Krankenhaus oder Änderungen der Strukturmekrmale im OPS. In den Anlagen werden die relevanten OPS, die zu prüfenden Merkmale und die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt. […]

Quelle: Klinikverbund-Hessen

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