Endlich höchstrichterlich geklärt: Nasenkanülen dienen der Atemunterstützung, nicht der Beatmung

B1 KR 13/18 R | , vom 30.07. – Stellungnahme der casusQuo GmbH

Mit einem Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30.07.2019 endlich Klarheit in zahlreiche schwebende Verfahren gebracht: Die Behandlung von Neugeborenen mittels (High Flow Nasal Cannula) ist demnach keine gemäß Deutschen Kodierrichtlinien (), sondern lediglich eine Atemunterstützung.

casusQuo begrüßt die Entscheidung des BSG. Seit vielen Jahren ist die Beatmung bei Neugeborenen ein Dauerbrenner in der Krankenhausabrechnungsprüfung. […]

Quelle: casusQuo GmbH

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