Eine Spondylodese (OPS 5-836) liegt bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor

S 4 KR 92/15 | Fulda, vom 02.04.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Sozialgericht Fulda hat die Auffassung des Krankenhauses vollständig bestätigt, wonach es für eine Spondylodese im Sinne des OPS 5-836 keiner instrumentellen Versteifung bedarf. Das Sozialgericht hat u. a. auf die Änderung des OPS 5-836 ab 2019 verwiesen. Dem OPS wurde folgender Hinweis angefügt: Eine Spondylodese liegt nur bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor, nicht bei alleiniger Instrumentierung oder Osteosynthese (5-83b ff).

Besonderes Augenmerk sollten die Krankenhäuser auf die Dokumentation der für eine Spondylodese  legen und diese medizinisch begründen.  […]

Quelle: Medizinrecht Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr | : Urteilsbegründung (PDF, 888KB)

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