Doppelte Kodierung OPS 5-059.g* möglich – Die Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV

S 46 KR 1162/20 | Gelsenkirchen, vom 01.12.2022 – Kommentar KMH

Mit Urteil vom 01.12.2022 hat das SG Gelsenkirchen (Az. S 46 KR 1162/20) zum einen entschieden, dass der 5-059.g* (Implantation eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode) pro implantierter Neurostimulationselektrode nach der DKR- P005k kodiert werden kann. Zum anderen hat es ein Fristversäumnis der beklagten Krankenkasse angenommen, da diese die wesentliche Begründung ihrer ablehnenden leistungsrechtlichen Entscheidung nach § 8 PrüfvV im laufenden ausgetauscht hatte. […]

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