Die Kodierung der Lungenbiopsie (OPS 1-430) setzt laut BSG eine erfolgreiche Gewebeentnahme voraus

B 1 KR 9/17 R | Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr 

Die Gruppe der endoskopischen Biopsien an respiratorischen Organen ( 1-430) verlangt einheitlich einen Erfolg, nämlich die Entnahme von Biopsien an einem Entnahmeort. Die OPS-Schlüssel differenzieren nach ihrem Entnahmeort, z.B. Trachea (OPS 1-430.0), Bronchus (OPS 1-430.1) oder Lunge (OPS 1-430.2). Für nicht vollendete oder unterbrochene finden die Kodierregeln der Deutschen Kodierrichtlinie P004f Anwendung. […]

: Newsletter Biopsie (PDF, 2.66MB)

Quelle: Medizinrecht RA F.W Mohr

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