Die Entwöhnung von der Beatmung zur korrekten Berechnung von Beatmungsstunden setzt keine Gewöhnung an die Beatmung voraus

| Bayerisches Landessozialgericht, vom 26.5.2020

Bei dem Einsatz einer Beatmungsmaske zur findet entgegen der Auffassung des eine zeitliche Zäsur zwischen Gewöhnungs- und Entwöhnungsphase nicht statt. Zur Berechnung von Beatmungsstunden bei nicht-invasiver von intensivmedizinisch versorgten ist es daher nicht erforderlich, dass der Patient zuvor an die Beatmung gewöhnt wurde. Als Entwöhnung ist vielmehr die “Befreiung eines Patienten von der Beatmung” anzunehmen, eine gibt es hingegen nicht, was dem Wortlaut der DKR und dem allgemeinen wissenschaftlichen Konsens entspricht.

Quelle: Springer

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