Die DKR 1001l setzt nicht einen Entwöhnungserfolg voraus

| , Urteil vom 17.12.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die Berücksichtigungsfähigkeit von Spontanatmungsstunden während der Periode der von der maschinellen hängt nicht davon ab, dass die Beatmung des nach einer Periode der Entwöhnung erfolgreich beendet wird, sondern davon, dass das Krankenhaus die in 1001l als Mindestvoraussetzung definierte zeitliche maschinelle Unterstützung der Atmung des Patienten durch CPAP im Umfang von mindestens sechs Stunden kalendertäglich erbracht hat. […]

Download: BSG Urteilsbegründung (PDF, 346KB)

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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