Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose (KDE 585) – ein Fall für den Schlichtungsausschuss Bund?

Der hat am 25.11. entschieden, dass bei einer erst intraoperativ festgestellten bikuspidalen Aortenklappe mit Stenose diese nicht als zu kodieren sei, sondern der Kode . Die bikuspidale Aortenklappe habe nämlich keinen Einfluss auf den geplanten Operationsablauf.

Aber lagen überhaupt die Voraussetzungen vor, damit der Schlichtungsausschuss eine Entscheidung treffen konnte? […]

Quelle: Bregenhorn Wendland

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