BSG und Schlichtungsausschuss relativieren strenge Auslegung bei Beatmung
B 1 KR 13/20 | bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das BSG hatte in einer aktuellen Entscheidung sich erneut mit der Frage der kodierung der maschinellen Beatmung nach der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l auseinanderzusetzen.
In der aktuellen Entscheidung hatte das BSG die Frage zu beantworten, ob die Spontanbeatmungszeiträume auch dann bei der Kodierung zu berücksichtigen sind, wenn gar keine Gewöhnung gelingt, sondern der Patient aufgrund der nach wie vor instabilen respiratorischen Situation mit einem Heimbeatmungsgerät entlassen wird. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland