Berücksichtigung von Beatmungsstunden – auch die Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l helfe nicht richtig weiter
B 1 KR 18/17 R, B 1 KR 11/19 R, B 1 KR 19/19 R – Urteile Bundessozialgericht – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Mussten die Krankenhäuser schon lernen, dass eine Entwöhnung von einer maschinellen beatmung immer eine Gewöhnung voraussetzt (bsg, urteil vom 19.12.2017 – B 1 KR 18/17 R –) hat im Jahr 2019 das BSG in zwei Entscheidungen sich noch einmal mit grundlegenden Fragen der Berücksichtigung der beatmungsstunden befasst. In der Entscheidung vom 30.07.2019 (– B 1 KR 11/19 R –) hat das BSG darauf festgestellt, dass die Beatmung über eine high-flow-Nasenkanüle (HFNC) keine Beatmung im Sinne der dkr 1001l sei. […] In einer weiteren Entscheidung vom 17.12.2019 (- B 1 KR 19/19 R -) stellt das BSG klar, dass die DKR 1001l nicht verlangt, dass während der Entwöhnung die Spontanatmungsstunden unberücksichtigt bleiben müssen, sondern die DKR 1001l für die Beendigung der berücksichtigungsfähigen Beatmungsdauer allein das Ende der Entwöhnung maßgeblich ist […]
Quelle: Medizinrecht Saarland