Bei einem Harnwegsverweilkatheter handelt es sich um ein Implantat/Prothese im Sinne des ICD-Kodes T83.5

B 1 KR 27/18 R | , vom 09.04. – Kommentar Rechtsanwälte

Für die Anwendung des Diagnoseschlüssels komme es allerdings auch darauf an, ob die Infektion durch den Katheter verursacht worden sei. Das hat seine Entscheidung mit der Kodierregel D014d (2011) begründet. Danach ist das alphabetische -Verzeichnis unterstützend zum systematischen ICD-Verzeichnis heranzuziehen […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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