Beatmungsstunden – BSG relativiert Anforderungen an Gewöhnung

B 1 KR 13/20 R | Bundessozialgericht, vom 17.12.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das BSG hält mit seiner Entscheidung an dem vielfach kritisierten Erfordernis fest, wonach eine Kodierung von Spontanatmungsstunden gemäß der 1001l in der zum 31.12.2019 geltenden Fassung voraussetzt, dass der Patient vom durch den Einsatz einer Methode der entwöhnt wurde, weil zuvor eine „“ an die maschinelle eingetreten ist. Gleichwohl relativiert der 1. Senat nach dem bislang vorliegenden Terminsbericht offenbar die Anforderungen an eine „Gewöhnung“ dahingehend, dass diese nicht allein durch eine Schwächung der Atemmuskulatur infolge der maschinellen Beatmung eintreten, sondern auch darauf beruhen kann, dass die Unfähigkeit zur bereits aufgrund der behandelten Erkrankung oder durch ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren eintritt.  […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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