Ambulante Kodierunterstützung

und Psychotherapeuten sollen durch ihre Praxissoftware bei der Anwendung der ICD-10 unterstützt werden. Den Auftrag hat der Gesetzgeber der mit dem erteilt und die zum 1. Januar 2022 vorgegeben. Dann müssen die Funktionalitäten zur Unterstützung der Kodierung in den Praxisverwaltungssystemen zur Verfügung stehen, damit ausreichend Zeit für die Zertifizierung und Implementierung bereit steht.

Am 12. Juni hat die Vertreterversammlung der KBV die „Kodiervorgaben nach Paragraf 295 Absatz 4 SGB V“ beschlossen.

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Siehe auch:

KBV soll Praxen beim Kodieren unterstützen

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