Ambulante Diagnosecodierung in Österreich: Ärztekammer fordert Stopp von AMBCO

Massive Kritik an verpflichtender Diagnoseerfassung ab Juli 2026 – Datenschutz, Bürokratie und mangelnder Nutzen im Fokus

Bild von Tung Nguyen auf PixabayKurz vor dem geplanten verpflichtenden Start der ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO) in Österreich verschärft sich der Konflikt zwischen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und dem Gesundheitsministerium. Die Ärzteschaft kritisiert die geplante Umsetzung als bürokratisch, technisch unausgereift und datenschutzrechtlich problematisch. Wie die Österreichische Ärztezeitung berichtet, erwägt die Bundeskurie niedergelassene Ärzte nun rechtliche Schritte gegen das Vorhaben.

Die ambulante Leistungs- und Diagnoseerfassung soll nach einer vorgeschalteten Pilotierungsphase ab dem 1. Juli 2026 verpflichtend eingeführt werden. Ziel des Projekts ist die strukturierte Erfassung ambulanter Diagnosen für Zwecke der Gesundheitsplanung und Versorgungssteuerung.

Aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer bestehen jedoch weiterhin erhebliche Mängel. ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart fordert einen grundlegenden Neustart des Projekts. Die derzeitige Ausgestaltung sei rechtlich, technisch und organisatorisch problematisch. Nach Rückmeldungen aus den Ordinationen verursache die verpflichtende Diagnosecodierung einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung oder Gesundheitsplanung zu schaffen.

Ärztekammer schlägt ELGA-basierte e-Diagnose vor

Grundsätzlich lehnt die Ärzteschaft eine strukturierte Diagnosedokumentation nicht ab. Vielmehr fordert sie eine langfristig tragfähige Lösung auf Basis der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Vorgeschlagen wird die Einführung einer „e-Diagnose“, die patientenzentrierte Diagnosedaten unabhängig von Abrechnungsprozessen erfasst und gleichzeitig die Anforderungen des zukünftigen europäischen Gesundheitsdatenraums erfüllt.

Aus Sicht der Ärztekammer könnte ein solches System Bürokratie reduzieren, die Datenqualität verbessern und Doppelstrukturen vermeiden. Zudem ließe sich damit die für den Europäischen Gesundheitsdatenraum vorgesehene Patientenkurzakte frühzeitig vorbereiten.

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