Aktualisierung der SEG 4-Kodierempfehlung 37: Wann ist respiratorische Insuffizienz (J96.-) zu kodieren?

Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) hat die Kodierempfehlung 37 aktualisiert.

Kodierempfehlung:
liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung (arterielle oder kapilläre) ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachgewiesen sind. Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.

Quelle: MDK


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