8-918 Multimodale Schmerztherapie nur kodierfähig mit Einsatz approbierte psychologischen Psychotherapeuten

| , Urteil vom 27.10. – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Krankenhäuser dürfen die multimodale nur dann kodieren, wenn die beteiligten Psychotherapeuten eine haben. Das hat der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden. […]

Quelle: Quaas & Partner

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