Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2018

  1. Fallzählung bei Fallpauschalen für teilstationäre Leistungen
  2. Anwendung der Beurlaubungsregelung
  3. Abrechnung teilstationärer Leistungen in Verbindung mit Fallzusammenführungen
  4. Hinweise zur Erläuterung der Regelung nach § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 FPV 2018 „Kombinierte Fallzusammenführung“ (siehe Anlage 1)
  5. Eingruppierung und Fallzählung bei tagesbezogenen Entgelten für die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (A90A und A90B)
  6. Abrechnung von Neugeborenen-Fallpauschalen
  7. Fristenberechnung bei Wiederaufnahmen und Rückverlegungen
  8. Explizite Ein-Belegungstag-DRGs
  9. Abrechnung des Zuschlags für Begleitpersonen bei gesunder Mutter und krankheitsbedingt behandlungsbedürftigem Neugeborenen gemäß § 1 Abs. 5 Satz 9
  10. Fallzusammenführung bei Aufenthalten mit nur einem Belegungstag
  11. Behandlung in einer Haupt- und Belegabteilung an einem Tag
  12. Stationäre Voruntersuchung bei möglichen Lebendspendern
  13. Abrechnung von gesunden Neugeborenen bei behandlungsbedürftiger Mutter

Download:  InEK (PDF, 77KB)

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