Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2018
- Fallzählung bei Fallpauschalen für teilstationäre Leistungen
- Anwendung der Beurlaubungsregelung
- Abrechnung teilstationärer Leistungen in Verbindung mit Fallzusammenführungen
- Hinweise zur Erläuterung der Regelung nach § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 FPV 2018 „Kombinierte Fallzusammenführung“ (siehe Anlage 1)
- Eingruppierung und Fallzählung bei tagesbezogenen Entgelten für die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (A90A und A90B)
- Abrechnung von Neugeborenen-Fallpauschalen
- Fristenberechnung bei Wiederaufnahmen und Rückverlegungen
- Explizite Ein-Belegungstag-DRGs
- Abrechnung des Zuschlags für Begleitpersonen bei gesunder Mutter und krankheitsbedingt behandlungsbedürftigem Neugeborenen gemäß § 1 Abs. 5 Satz 9
- Fallzusammenführung bei Aufenthalten mit nur einem Belegungstag
- Behandlung in einer Haupt- und Belegabteilung an einem Tag
- Stationäre Voruntersuchung bei möglichen Lebendspendern
- Abrechnung von gesunden Neugeborenen bei behandlungsbedürftiger Mutter
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