KHAG bringt Entlastung für die stationäre Diabetologie

Anpassungen der Strukturkriterien eröffnen neue Spielräume – korrekte Leistungszuordnung bleibt entscheidend

Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) enthält aus Sicht der stationären Diabetologie wichtige Anpassungen gegenüber den ursprünglichen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Insbesondere bei den Strukturkriterien der Leistungsgruppe LG002 „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“ reagiert der Gesetzgeber auf die begrenzte Verfügbarkeit spezialisierter Fachärztinnen und Fachärzte. Hintergrund ist, dass bundesweit nur rund 160 Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie in der stationären Versorgung tätig sind (Angaben der Bundesärztekammer). Die im KHVVG geforderten personellen Mindestvoraussetzungen waren damit an vielen Standorten faktisch nicht erfüllbar.

Der aktuelle KHAG-Entwurf sieht nun eine alternative Erfüllung der personellen Ausstattung vor. Künftig gilt das Strukturkriterium für LG002 auch dann als erfüllt, wenn zwei Fachärzte für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Diabetologie vorgehalten werden. Alle weiteren Struktur- und Prozessanforderungen bleiben unverändert. Damit eröffnet das KHAG mehr Häusern die Möglichkeit, die Leistungsgruppe „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“ abzubilden, ohne den fachärztlichen Standard grundsätzlich abzusenken.

Leistungsgruppenzuordnung bleibt zentraler Steuerungsfaktor

Für den Erwachsenenbereich wird die Leistungsgruppe LG002 bislang nur über zwei Mechanismen angesteuert:

  • die Kodierung der multimodalen Komplexbehandlung (OPS 8-984.3), die im Erwachsenenbereich vergleichsweise selten erfolgt,
  • den Fachabteilungsschlüssel (FAB-Schlüssel).

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bundesverband Klinischer Diabeteseinrichtungen (BVKD) seinen Mitgliedshäusern ausdrücklich, Patientinnen und Patienten mit Diabetes unter dem FAB-Schlüssel 0153 (Diabetologie) zu führen. Auf diese Weise wird die Leistungsgruppe klar sichtbar gemacht. Sofern zusätzlich die Kriterien für die Kodierung der multimodalen Komplexbehandlung erfüllt sind, sollte diese ergänzend genutzt werden, um perspektivisch eine differenziertere Kostenabbildung im DRG-System zu ermöglichen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Logik des Vorhaltebudgets. Dieses orientiert sich an den Fallzahlen, die einer Leistungsgruppe in den Jahren 2023/2024 landesweit zugeordnet wurden. Der Anteil eines einzelnen Krankenhauses am Vorhaltebudget ergibt sich aus den eigenen Leistungszahlen im Jahr 2026. Wurden in einem Bundesland in der Vergangenheit überwiegend allgemeininternistische FAB-Schlüssel verwendet, kann dies dazu führen, dass für die LG002 kein oder nur ein sehr geringes Vorhaltevolumen entsteht. Die historische Kodierpraxis gewinnt damit unmittelbare finanzielle Relevanz für die Zukunft.

Diabetologie als Fachklinik: Neue Optionen durch KHAG

Der KHAG-Entwurf enthält zudem Anpassungen bei der Definition von Fachkrankenhäusern. Künftig kann ein Krankenhaus als Fachklinik ausgewiesen werden, wenn es eine Spezialisierung unter anderem nach Erkrankungen, Krankheitsgruppen oder Leistungsspektrum nachweist, einen relevanten Versorgungsanteil erbringt und im jeweiligen Landeskrankenhausplan entsprechend ausgewiesen ist. Für Diabetesfachkliniken mit Zuordnung zur Versorgungsstufe „Level F“ bedeutet dies, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen in Kooperation erfüllt werden können. Leistungsgruppen wie Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Innere Medizin oder Intensivmedizin müssen dann nicht mehr zwingend am eigenen Standort vorgehalten werden, sondern können über vertraglich abgesicherte Kooperationen erbracht werden. Dies betrifft sowohl personelle als auch sachliche Strukturkriterien.

Empfehlung: Leistungsportfolio hausindividuell prüfen

Trotz der erweiterten Spielräume rät der BVKD den Krankenhäusern, hausindividuell zu prüfen, ob alle behandelten Fälle tatsächlich den angestrebten Leistungsgruppen zuzuordnen sind. Sollten beispielsweise relevante Fallzahlen in andere Leistungsgruppen – etwa Allgemeine Chirurgie – fallen, müssten die entsprechenden Strukturkriterien weiterhin erfüllt werden, gegebenenfalls auch über Kooperationen.

Der KHAG-Entwurf setzt für die stationäre Diabetologie erkennbare Entlastungssignale, ohne die grundsätzliche Logik der Leistungsgruppen und Strukturvorgaben aufzugeben. Entscheidend für die praktische Wirkung wird sein, wie konsequent Krankenhäuser ihre Kodier-, Struktur- und Kooperationsstrategien an die neuen Rahmenbedingungen anpassen.

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