KDE 231: Karzinom, Metastase, Fistelresektion, Hauptdiagnose

In dem beschriebenen Fall (KDE-231) des , bei dem ein Karzinom des Mittelgesichtes mit Operation und postoperativer Nachbestrahlung behandelt wurde, eine Unterkieferteilresektion bei Knochenmetastase erfolgte und anschließend eine persistierende intra-und extraorale Fistel auftrat und aktuell eine Fistelresektion und ansonsten keine diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der durchgeführt werden, ist für die Auswahl der der Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund alter Fassung vom 04.07. anzuwenden.

Demnach gilt: „Wird bei einem Patienten –mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist –während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder ) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose. Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Tumorerkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren.

In dem beschriebenen Fall ist die Fistel mit dem Kode K12.28 Sonstige Phlegmone und Abszess des Mundes als Hauptdiagnose zu kodieren.

Quelle: InEK (PDF, 139KB)

Das könnte Dich auch interessieren …