InEK startet NUB-Anfrageverfahren 2026

Zum 1. September 2025 hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Anfrageverfahren für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) eröffnet.

  • Nach § 6 Abs. 2 KHEntgG können ab sofort NUB-Anfragen für das Jahr 2026 gestellt werden.
  • Nach § 6 Abs. 4 BPflV gilt dies ebenso für das NUB-PEPP-Anfrageverfahren.

Die Übermittlung der Anträge ist ausschließlich über das InEK-Datenportal möglich.