Fallzusammenführung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots

S 2 KR 385/21 | Augsburg, vom 17.12.2021 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Für die Zusammenfassung von Falldaten zu einem Fall und die Neueinstufung in eine haben die Vertragsparteien auf Bundesebene in § 2 entsprechende Regelungen getroffen. Jedoch verlangen auch außerhalb dieser Tatbestände die Zusammenführung getrennt abgerechneter . […]

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