Eine fiktive wirtschaftliche Fallzusammenführung sei dann zu berücksichtigen, wenn die Behandlung i.R einer Beurlaubung „wenige Tage“ unterbrochen werde
S 2 KR 385/21 | sozialgericht Augsburg, urteil vom 17.12.2021
Die Klägerbevollmächtigten verwiesen darauf, dass selbst wenn man davon ausgehen würde, dass entgegen der eindeutigen Regelung eine Fallzusammenführung unter Grundlage der fiktiven wirtschaftlichen Fallzusammenführung möglich sei, zu berücksichtigen sei, dass nach der bsg-rechtsprechung eine beurlaubung nur möglich ist, wenn die Behandlung für „wenige Tage“ unterbrochen werde. Hier habe die Unterbrechung jedoch 19 Tage gedauert. Eine Beurlaubung käme daher nicht in Betracht. Die Verrechnung der Beklagten sei daher insgesamt rechtswidrig. […]
Quelle: Bayern.Recht