DRG-Systemzuschlag für 2021 vereinbart

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den - für das Jahr 2021 unverändert in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation') 1,40 € und auf die Finanzierung der GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK') 0,26 €. […]

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Quelle: InEK

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