Die maschinelle Beatmung setzt die Feststellung einer Gewöhnung voraus

| , vom 10.03.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die maschinelle über ein Maskensystem ( – Beatmung) setzt die Feststellung voraus, dass eine eingetreten ist und eine Methode der Entwöhnung angewandt wurde.  Ausgehend von der Dokumentation muss das SG den Sachverhalt  ggf. ergänzend aufklären, etwa durch Vernehmung der behandelnden oder des behandelten Versicherten. Das trägt für die Abrechnungsvoraussetzungen letztendlich die objektive Beweislast.

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