Der Wortlaut von § 1 Abs 1 Satz 4 FPV (2013) knüpfe nicht an den allgemeinen Sprachgebrauch der Verlegung an, vielmehr werde der Begriff der Verlegung hier legal definiert und allein an ein eindeutig definiertes zeitliches Moment geknüpft

B 1 KR 12/20 R | Bundessozialgericht, vom 27.10.2020

Auf die Revision der beklagten hat der Senat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage aus den Gründen der am selben Tag als Fall 1 verhandelten und entschiedenen Revision (B 1 KR 8/20 R) abgewiesen. Auch hier war die der Beklagten wegen überzahlter Krankenhausvergütung wirksam. Der der klagenden Krankenhausträgerin war um einen Verlegungsabschlag zu mindern. Grundlage dafür ist § 1 Abs 1 Satz 3 in Verbindung mit § 3 Abs 1 Fallpauschalenvereinbarung 2013. Zwischen der Entlassung der Versicherten aus dem Krankenhaus der Klägerin und der in einem anderen Krankenhaus lagen weniger als 24 Stunden. […]

Quelle: Bundessozialgericht

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