Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 03.12.2018 zum 12.12.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 – FPV 2019

Die stellt die mit dem vereinbarte Schlüsselfortschreibung vom 03.12.2018 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung

Die Schlüsselfortschreibung enthält für äre Entgeltarten und dient insbesondere der Umsetzung des DRG-Entgeltkataloges für das Jahr 2019. Die Schlüsselfortschreibung enthält darüber hinaus Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten gültig ab 1.1.2018, die jeweils gesondert ausgewiesen sind sowie ambulante Entgeltarten mit Gültigkeit ab 1.1.2018.

Gegenüber dem am 13.11.2018 übermittelten Entwurf wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

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Quelle: DKG

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