Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2020 zum 31.03.2021

Ab sofort stellt die des §-21-Datensatzes für die zum 31.03.2021 () zur Verfügung.

Die Fortschreibung der Anlage zur nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 wurde am 24.11. unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und nach Integration der technischen und fachlichen Hinweise und Anregungen der Vertragsparteien auf Bundesebene fertiggestellt. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2021 (Datenjahr 2020) zu verwenden.

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