Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2020 zum 31.03.2021

Ab sofort stellt InEK die des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2021 (Datenjahr 2020) zur Verfügung.

Die der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG wurde am 24.11.2020 unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und nach Integration der technischen und fachlichen Hinweise und Anregungen der Vertragsparteien auf Bundesebene fertiggestellt. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2021 (Datenjahr 2020) zu verwenden.

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