BSG zur Berücksichtigung von Entwöhnungszeiten bei der Berechnung der Beatmungsstunden
B 1 KR 18/17 R | bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2017 – Kommentar Rechtsanwalt Heinemann
Nach der Entscheidung des bsg sind Entwöhnungszeiten sind nur dann den Beatmungszeiten bei stationärer krankenhausbehandlung hinzuzurechnen, wenn eine Gewöhnung an die Beatmung eingetreten ist. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Heinemann
Siehe auch:
- Paradigmenwechsel bei den Beatmungsstunden?
- Entwöhnung als Befreiung des Patienten von der Beatmung
- Berücksichtigung von Beatmungsstunden – auch die Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l helfe nicht richtig weiter
- Beatmungsentwöhnung und geplante Änderungen durch das Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)
- Entwöhnung von der Beatmung mittels HFNC
- Offener Brief an die Sozialgerichtsbarkeit
- Fehlurteile zum Weaning und zur HFNC-Versorgung führen zu Unverständnis und dreistelligem Millionenschaden für deutsche Kliniken!
- Beatmung: Unklarheiten bei Ge- und Entwöhnung
- Beatmungsfreie Intervalle als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit sind hinzuzurechnen
- Beatmungsfreie Intervalle sind nur als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit hinzuzurechnen, die eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung voraussetzt