BSG zu Beatmungszeiten – Einmal tief Luftholen!

B 1 KR 18/17 R | Bundessozialgericht, vom 19.12.2017 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
Mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2017, Az. B 1 KR 18/17 R, hat das BSG über die Berechnung von Beatmungsstunden bei Entwöhnung/intermittierenden Phasen der entschieden. Als erstes Fazit lässt sich sagen, dass die Entscheidung zwar negativer als erhofft ausgefallen ist, jedoch noch „Luft“ für positive Argumentationen lässt. […] Das BSG verknüpft den Begriff einer „Entwöhnung“ mit einer – durch das BSG – fingierten „Gewöhnung“. Ob dies medizinisch überhaupt gerechtfertigt werden kann und sinnvoll ist, lassen wir an dieser Stelle offen, steht jedoch in Frage.
Das BSG hat zumindest keine medizinische Definition der „Gewöhnung“ festgelegt […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte


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