BSG zu Beatmungszeiten – Einmal tief Luftholen!
B 1 KR 18/17 R | Bundessozialgericht, urteil vom 19.12.2017 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
Mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2017, Az. B 1 KR 18/17 R, hat das BSG über die Berechnung von Beatmungsstunden bei Entwöhnung/intermittierenden Phasen der beatmung entschieden. Als erstes Fazit lässt sich sagen, dass die Entscheidung zwar negativer als erhofft ausgefallen ist, jedoch noch „Luft“ für positive Argumentationen lässt. […] Das BSG verknüpft den Begriff einer „Entwöhnung“ mit einer – durch das BSG – fingierten „Gewöhnung“. Ob dies medizinisch überhaupt gerechtfertigt werden kann und sinnvoll ist, lassen wir an dieser Stelle offen, steht jedoch in Frage.
Das BSG hat zumindest keine medizinische Definition der „Gewöhnung“ festgelegt […]
Quelle: Seufert Rechtsanwälte
Siehe auch:
- Paradigmenwechsel bei den Beatmungsstunden?
- Entwöhnung als Befreiung des Patienten von der Beatmung
- Berücksichtigung von Beatmungsstunden – auch die Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l helfe nicht richtig weiter
- Beatmungsentwöhnung und geplante Änderungen durch das Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)
- Entwöhnung von der Beatmung mittels HFNC
- Offener Brief an die Sozialgerichtsbarkeit
- Fehlurteile zum Weaning und zur HFNC-Versorgung führen zu Unverständnis und dreistelligem Millionenschaden für deutsche Kliniken!
- Beatmung: Unklarheiten bei Ge- und Entwöhnung
- Beatmungsfreie Intervalle als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit sind hinzuzurechnen
- Beatmungsfreie Intervalle sind nur als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit hinzuzurechnen, die eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung voraussetzt