Beatmungsfreie Intervalle sind nur als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit hinzuzurechnen, die eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung voraussetzt
b 1 kr 18/17 r | bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2017 – Kommentar Friedrich W. Mohr
Das Urteil des BSG ist geprägt von einer formalistischen, juristischen Denkweise und trägt den medizinischen Gegebenheiten nicht ausreichend Rechnung. Die DKR 1001h (dkr 2011) geht davon aus, dass die Dauer der Entwöhnung – inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung – bei der Berechnung der beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt wird. Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-cpap im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde. […]
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Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Siehe auch:
- Paradigmenwechsel bei den Beatmungsstunden?
- Entwöhnung als Befreiung des Patienten von der Beatmung
- Berücksichtigung von Beatmungsstunden – auch die Rechtsprechung des BSG zur Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001l helfe nicht richtig weiter
- Beatmungsentwöhnung und geplante Änderungen durch das Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)
- Entwöhnung von der Beatmung mittels HFNC
- Offener Brief an die Sozialgerichtsbarkeit
- Fehlurteile zum Weaning und zur HFNC-Versorgung führen zu Unverständnis und dreistelligem Millionenschaden für deutsche Kliniken!
- Beatmung: Unklarheiten bei Ge- und Entwöhnung
- Beatmungsfreie Intervalle als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit sind hinzuzurechnen
- Beatmungsfreie Intervalle sind nur als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit hinzuzurechnen, die eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung voraussetzt