Beatmungsfreie Intervalle sind nur als Bestandteil einer gezielten methodischen Entwöhnungshandlung zur Beatmungszeit hinzuzurechnen, die eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung voraussetzt

| , Urteil vom 19.12. – Kommentar Friedrich W. Mohr
Das Urteil des BSG ist geprägt von einer formalistischen, juristischen Denkweise und trägt den medizinischen Gegebenheiten nicht ausreichend Rechnung. Die DKR 1001h () geht davon aus, dass die Dauer der Entwöhnung – inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung – bei der Berechnung der eines Patienten hinzugezählt wird. Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken- im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde. […]

Download: Newsletter Weaning (PDF, 2.69MB)
Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr


Siehe auch:

Das könnte Dich auch interessieren …