Aktuelle rechtliche Anforderungen für die Erstattung des Zusatzentgelts 126 für die autologe matrixinduzierte Chondrozytentransplantation

Schon seit Jahren begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Fälle, bei denen eine durchgeführt wird, im Hinblick auf die Erstattung des Zusatzentgelts 126 negativ. Häufig geschieht dies vor dem Hintergrund, dass für die eingesetzten Produkte, bei denen es sich zulassungsrechtlich um sogenannte Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) handelt, eine zentrale europäische Zulassung noch fehlt. Allein die nationale Zulassung im Rahmen der sogenannten Krankenhausausnahme nach § 4b AMG reiche – so die Ansicht des Medizinischen Dienstes und der – nicht aus. Durch eine Gesetzesänderung werden diese Einwände jedoch weitestgehend entkräftet, da der Gesetzgeber den Einsatz innovativer Methoden im ären Bereich befürwortet, solange dieser durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht untersagt wurde. Versicherte haben auf sog. Potenzialleistungen einen Anspruch und diese müssen durch die Krankenkassen refinanziert werden. […]

Quelle: thieme-connect.com

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