Aktualisierung des G-DRG-Groupers für 2018

Präzisierung der Überleitung auf den OPS Version bezüglich der von ablativen Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen

Aufgrund einer erforderlichen Präzisierung der Überleitung auf den OPS Version 2018 bezüglich der Kodierung von ablativen Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen (Kodebereich ) war ein erneutes Zertifizierungsverfahren für den -Grouper 2018 erforderlich. Die Kodierung von ablativen Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen (Kodebereich 8-835 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen) wurde für den OPS Version 2018 grundlegend überarbeitet. Ab 2018 ist der Kode für die Anwendung dreidimensionaler, elektroanatomischer Mappingverfahren (8-835.8), dessen Vorgängerkodes gemäß OPS Version 2017 noch als eigenständige Kodes (differenziert nach Lokalisation) kodiert werden konnten, ausschließlich als Zusatzkode zu verwenden. Ab 2018 ist bei jeder ablativen Maßnahme ein grundlegendes Verfahren zu kodieren, entsprechend den „Primärkodes“ aus den Bereichen 8-835.2* Konventionelle Radiofrequenzablation, 8-835.3* Gekühlte Radiofrequenzablation, 8-835.4* Ablation mit anderen Energiequellen, 8-835.a* Kryoablation oder 8-835.b* Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation. Zusätzlich wurde ein neuer Zusatzkode für die Anwendung hochauflösender, multipolarer, dreidimensionaler, elektroanatomischer Kontaktmappingverfahren (8-835.j) etabliert. Im Zusammenhang mit der Überleitung der Kodierung ist bedeutend, dass bezüglich der Lokalisation der Ablation unterschiedliche Differenzierungsgrade bei den genannten Kodes vorlagen. Maßnahmen zur isolierten Ablation an Pulmonalvenen waren bei Anwendung dreidimensionaler Mappingverfahren aufgrund eines entsprechenden Inklusivums als Maßnahme am linken Vorhof zu kodieren. Diese Maßnahme führt in den G-DRG-Versionen /2018 und 2017/2018 in die DRG F50A. Die Kodierung einer ablativen Maßnahme isoliert an Pulmonalvenen unter Anwendung dreidimensionaler Mappingverfahren (8-835.8) ab 2018 würde bei Anwendung konventioneller Radiofrequenzablation (8-835.25), gekühlter Radiofrequenzablation (8-835.35), Ablation mit anderen Energiequellen (8-835.45) oder Kryoablation (8-835.a5) auf unkorrigiertem Stand des DRG-Groupers für 2018 zu einer Eingruppierung in die DRG F50B führen. Nach der jetzt vorgenommenen Präzisierung erfolgt bei beschriebener Konstellation eine Eingruppierung in die DRG F50A. Für Fälle mit dem neuen Zusatzkode für die Anwendung hochauflösender, multipolarer, dreidimensionaler, elektroanatomischer Kontaktmappingverfahren kann sich eine Eingruppierung in F50A C statt F50A bis D (bei unkorrigiertem Stand) ergeben.

Quelle:  InEK

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