DRG-Inflator 2027 könnte bei 4,85 Prozent liegen

Fresenius rechnet mit 3,42 Prozent Veränderungsrate plus Tarif- und Basiseffekt

Für die Krankenhausvergütung 2027 zeichnet sich nach Berechnungen von Fresenius ein Anstieg um insgesamt 4,85 Prozent ab. Grundlage sind die für 2027 festgelegte Veränderungsrate von 3,42 Prozent sowie zusätzliche Effekte aus Tarifentwicklung und Ausgangsbasis der Landesbasisfallwerte. Für die wirtschaftliche Planung der Krankenhäuser liefert die Berechnung damit einen ersten wichtigen Orientierungswert für die DRG-Vergütung des kommenden Jahres.

Fresenius hat in einem am 16. September 2026 veröffentlichten Market Briefing die erwartete Entwicklung der Krankenhausvergütung für 2027 eingeordnet. Ausgangspunkt ist die am 15. September festgelegte Veränderungsrate von 3,42 Prozent.

Nach Angaben von Fresenius ist darin bereits die Absenkung um einen Prozentpunkt berücksichtigt, die nach dem GKV-Stabilisierungsgesetz für die Jahre 2027 bis 2029 sektorübergreifend zur Anwendung kommt.

Für die erwartete Entwicklung der Krankenhausvergütung berücksichtigt Fresenius neben der Veränderungsrate zwei weitere Komponenten. Zur Veränderungsrate von 3,42 Prozent kommt demnach ein zusätzlicher Tarifeffekt von 0,29 Prozentpunkten. Dieser resultiert aus dem Ausgleich zwischen der Veränderungsrate und den tarifvertraglich vereinbarten Lohnsteigerungen. Hinzu kommt ein einmaliger Basiseffekt von 1,14 Prozent. Nach der Berechnung von Fresenius erhöhen sich die Landesbasisfallwerte 2026 entsprechend, wodurch sich eine höhere Ausgangsbasis für die Vergütung des Jahres 2027 ergibt.

Damit ergibt sich folgende Berechnung:

3,42 % + 0,29 % + 1,14 % = 4,85 %

Fresenius bezeichnet die daraus resultierenden 4,85 Prozent als erwarteten „DRG inflator“ für 2027.

4,85 Prozent sind kein pauschaler Erlöszuwachs

Für die Krankenhausplanung ist der Wert allerdings nicht mit einem entsprechenden individuellen Erlöszuwachs gleichzusetzen. Fresenius weist darauf hin, dass die tatsächliche Vergütungsentwicklung unter anderem durch Katalog- und Case-Mix-Effekte, Leistungsmengen, krankenhausindividuelle Abschläge sowie die Vergütung zusätzlicher Behandlungen beeinflusst wird.

Der erwartete DRG-Inflator ist damit insbesondere als Referenzgröße für die Entwicklung der Krankenhausvergütung zu verstehen.

Weitere 450 Millionen Euro Krankenhausfinanzierung erwartet

Als weiteren relevanten Faktor nennt Fresenius zusätzliche Krankenhausmittel in Höhe von 450 Millionen Euro. Diese seien politisch vereinbart und sollen nach der Erwartung des Unternehmens noch vor dem geplanten Inkrafttreten zum Januar 2027 gesetzgeberisch umgesetzt werden.

Für die wirtschaftliche Planung der Krankenhäuser verdichten sich damit erste Parameter für das Jahr 2027. Wie sich die Vergütungsentwicklung letztlich auf einzelne Krankenhäuser auswirkt, hängt jedoch von den weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den jeweiligen Leistungs- und Erlösstrukturen ab.