Dreiseitige Verhandlungen: AOP-Katalog wird um erste Verfahren erweitert
Der Katalog ambulant durchführbarer Operationen am krankenhaus wird zum 1. Januar um erste Verfahren erweitert. Außerdem ist dann bei allen Rezidivoperationen eine Differenzierung nach Schweregraden möglich. Auf diese und weitere Maßnahmen haben sich die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der gkv-Spitzenverband geeinigt.
In der ersten Stufe der weiterentwicklung des ambulanten Operierens nach Paragraf 115b SGB V werden 208 Operationen und Eingriffe in den Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen – kurz aop-katalog – aufgenommen. Der Katalog enthält alle Operationen und sonstigen Eingriffe, die die krankenhäuser ambulant vornehmen und nach ebm abrechnen können.