Dreiseitige Verhandlungen: AOP-Katalog wird um erste Verfahren erweitert

Der Katalog durchführbarer Operationen am wird zum 1. Januar um erste Verfahren erweitert. Außerdem ist dann bei allen Rezidivoperationen eine Differenzierung nach Schweregraden möglich. Auf diese und weitere Maßnahmen haben sich die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der -Spitzenverband geeinigt.

In der ersten Stufe der des ambulanten Operierens nach Paragraf 115b SGB V werden 208 Operationen und Eingriffe in den Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen – kurz – aufgenommen. Der Katalog enthält alle Operationen und sonstigen Eingriffe, die die ambulant vornehmen und nach abrechnen können.

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