DKG zur Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG)

Wichtige Initiative für mehr Pflege im Krankenhaus

Mit der Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes wird die wichtigste Reform für die stationäre Versorgung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht […] Von zentraler Bedeutung sei die Zusage, dass zukünftig alle Pflegekosten zur Versorgung der Patienten vollständig refinanziert werden sollen. Die Herauslösung der Pflegekostenanteile aus den sei ein Paradigmenwechsel, der für die Kliniken mit großen Veränderungen und Unsicherheiten verbunden ist. Die DKG begrüßt, dass für die Überführung in das neue Pflegebudget flankierende Maßnahmen im Parlamentsverfahren beschlossen wurden.

Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass ca. 50 Millionen Euro über einen Pauschalbetrag von 400.000 Euro den Krankenhäusern zufließen sollen, die die Voraussetzungen für den Sicherstellungszuschlag nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen.

Die Krankenhäuser bedanken sich ausdrücklich für die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Unterstützung der Koalitionsfraktionen zur Abwehr der absolut nicht gerechtfertigten und existenzgefährdenden Rechnungskürzungskampagnen der Kassen. Dass nunmehr Klarstellungen zu (OPS-Anpassungen) rückwirkend möglich sind, und dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungskürzungen auf zwei Jahre begrenzt wird, sind wichtige Entscheidungen zur Herstellung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.

Laut DKG gehen in diesen Tagen viele Briefe in den Kliniken ein, mit denen Krankenkassen bis zu vier Jahre rückwirkend längst abgewickelte Abrechnungen streitig stellen und Verrechnungen mit Forderungen für neu erbrachte Leistungen ankündigen. Damit werden den Krankenhäusern in den nächsten Wochen Mittel in Millionenhöhe nicht ausgezahlt. Das hat zum Teil liquiditäts- und existenzbedrohende Auswirkungen. Vor allem die flächendeckende Schlaganfallversorgung wird von den Krankenkassen mit diesem Vorgehen bewusst torpediert. Das ist ein Angriff auf die eigenen Versicherten“, so Gaß. Deshalb müsse mit dem nächstmöglichen Gesetz auch der automatischen Verrechnung mit neu erbrachten Leistungen der Krankenhäuser ein Riegel vorgeschoben werden. Mit Falschabrechnungen hätten diese Vorgänge überhaupt nichts zu tun […]

Quelle: DKG (PDF, 64KB)

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