DKG zur Rechtsverordnung Rettungsschirm
Die Lage ist genauso schlecht wie die Stimmung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die aktuelle Regelung über den Krankenhaus-rettungsschirm und fordert weitergehende Regelungen, um den kliniken wirtschaftliche Sicherheit und Planbarkeit zu ermöglichen.
Am 17. März plädierte Bundesgesundheitsminister Professor karl lauterbach im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht, weil man sich auf den Herbst vorbereiten müsse, sonst drohte erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems. Am 20. März ließ er den Rettungsschirm für die Krankenhäuser auslaufen, um dann am 22. März eine Rechtsverordnung vorzulegen, in der letztmalig die Ausgleichszahlungen bis zum 18. April verlängert werden. Aussagen und Handlungen, die nicht miteinander in Einklang gebracht werden können, suggeriert doch das Auslaufen der Ausgleichszahlungen, dass die Pandemie endet.
„Dieses Vorgehen ist nur dann nachvollziehbar, wenn der Bundesgesundheitsminister die Zeit bis zum 18. April nutzt, um ein neues und besseres System des Rettungsschirms für Kliniken vorzubereiten und umzusetzen. Denn die Pandemie endet nicht Ostermontag. Wir sind nach wie vor in einer Ausnahmesituation“, sagt Dr. gerald gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. […]
Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.