DKG zu den Forderungen des vdek – Kassen wollen gängeln

Zu den Forderungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum:

„Die von den Ersatzkassen geforderten Sanktionszahlungen sind eine nicht hinnehmbare Forderung und der Versuch, zu kriminalisieren. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser mit Strafzahlungen belegt werden, wenn das Ergebnis von Prüfungen Rechnungskürzungen sind – zum Beispiel aufgrund eines Dokumentationsfehlers. Ein solches Vorgehen gibt es weder für niedergelassene , Zahnärzte, Apotheken noch andere Berufe des Gesundheitswesens. 60 Prozent der ca. zwei Millionen im Detail überprüften Rechnungen haben Belegungshintergründe und dabei wird von den Kassen infrage gestellt, ob der Patient nicht hätte behandelt oder schneller entlassen werden können. Die Krankenhäuser dagegen haben Leistungen erbracht, haben Pflegepersonal eingesetzt, für das die Kassen letztlich nicht zahlen wollen. Diese Fälle haben mit Falschabrechnungen überhaupt nichts zu tun. Strafe ist Angelegenheit der Staatsanwaltschaft und nicht des Sozialgesetzbuches. Wenn es tatsächlich um Betrug gehen sollte, sollen die Ersatzkassen stellen.

Ebenfalls scharf abzulehnen ist die Forderung nach einer weiteren Aufrechnungsmöglichkeit für die Kassen. Mit dem Verhalten 2018 bei der von Leistungen in der Schlaganfallversorgung haben die Krankenkassen bewiesen, dass sie mit einem solchen Instrument nicht verantwortungsvoll umzugehen wissen. Sie haben ihre Macht hier willkürlich eingesetzt und Kliniken in Liquiditätsengpässe gebracht, obwohl diese einwandfreie Leistungen erbracht hatten. Der Bundesgesundheitsminister musste hier eingreifen, um die willkürliche Aufrechnungspraxis von Krankenkassen zu unterbinden. Deshalb begrüßen die Krankenhäuser, dass die Koalition die Verrechnung beendet.“

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Das könnte Dich auch interessieren …