DKG-Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausfinanzierung

Staatliches Handeln verfassungsrechtlich dringend geboten

Ein Abwarten auf eine kalte verletzt die Berufsfreiheit beziehungsweise Unternehmerfreiheit von freigemeinnützigen, kirchlichen und privaten Krankenhausträgern. Staatliches Handeln ist verfassungsrechtlich dringend geboten, um eine Krankenhaus-Insolvenzwelle zu verhindern. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens zur der Krankenhausvergütungsregulierung von Professor Huster, von der Ruhr Universität Bochum im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft () […]

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