DKG e. V. zur Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023 (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2023 – DRG-EKV 2023)
Der vorliegende Referentenentwurf zur DRG-Entgeltkatalogverordnung 2023 sieht im Rahmen der Normierung einen absenkenden Betrag in Höhe von 400 Millionen Euro
vor.
Veröffentlicht
Der Verordnungsgeber begründet die Absenkung mit vermeintlichen Umbuchungen und Verlagerungen von Pflegepersonal zwischen dem aG-DRG-Vergütungssystem und dem ausgegliederten Vergütungsbereich des Pflegebudgets. Aus Sicht der Krankenhäuser ist ein Eingriff in die Normierung des aG-DRG-Systems 2023 aufgrund von Rückrechnungen der Testate der Pflegebudgets des Jahres 2020 auf das Datenjahr der Ausgliederung des Jahres 2018 juristisch äußerst zweifelhaft und absolut konträr zum Prinzip des Vertrauensschutzes im Hinblick auf politische Entscheidungen der Vergangenheit. Die mit dem Verordnungsentwurf vorgelegte Begründung und Herleitung auf Basis von intransparenten Daten erfüllt aus Sicht der DKG nicht den Anspruch an eine evidenzbasierte Begründung zur Herleitung der zu normierenden 400 Mio. €. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass hier an Vorfestlegungen aus dem GKV-FinStG festgehalten wer- den sollte. […]
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