DKG begrüßt Sicherstellungszuschläge für 129 ländliche Krankenhäuser – Beispiel für gezielte Vorhaltefinanzierung

79 Millionen Euro zur Unterstützung der Grundversorgung – DKG fordert weiterentwickelte Kriterien für bedarfsgerechte Förderung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat am 9. Juli 2025 die Auszahlung von Sicherstellungszuschlägen an 129 Krankenhäuser im ländlichen Raum als wichtigen Schritt zur Stützung der stationären Versorgung begrüßt. Insgesamt stehen 79 Millionen Euro aus dem bestehenden Fallpauschalenbudget zur Verfügung. Die Zuschüsse werden gestaffelt vergeben: Für das Vorhalten von einer oder zwei notwendigen Fachabteilungen erhalten Kliniken jeweils 500.000 Euro, weitere Fachabteilungen werden mit je 250.000 Euro zusätzlich bezuschusst.

Laut Dr. Gaß ist der tatsächliche Bedarf weit größer als die derzeitige Verteilung abbildet. Die strikte Anwendung des Kriteriums der Bevölkerungsdichte führe dazu, dass viele bedarfsnotwendige Häuser nicht berücksichtigt würden – obwohl sie eine zentrale Rolle in der regionalen Versorgung einnehmen. Daher sei die derzeitige Regelung nicht ausreichend, um die Realität ländlicher Versorgungsstrukturen abzubilden.

Die DKG setzt sich deshalb im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für eine Überarbeitung der Zuschlagskriterien ein, mit dem Ziel, die Mittel gerechter und bedarfsgerechter zu verteilen.