Die verbleibenden Spielräume für eine sinnvolle Reform der Krankenhausversorgung in Hessen nutzen
Klinikverbund Hessen zur Entscheidung des Bundesrates über das KHVVG
Trotz der eindeutigen fachlichen Positionierung des hessischen Gesundheitsministeriums für ein Vermittlungsverfahren hat das Land Hessen sich heute aus koalitionspolitischen Gründen bei der entsprechenden Bundesratsabstimmung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthalten und damit den Weg für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 frei gemacht. „Unabhängig von der Bewertung dieser Entscheidung müssen wir jetzt die Regelungen des KHVVG hinnehmen und ihre Umsetzung hier in Hessen sinnvoll gestalten, damit die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft eine gute, zuverlässige und flächendeckende Krankenhausversorgung in Hessen behalten“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Es sei allerdings wichtig, dass die zukünftige Bundesregierung die weiter bestehende Kritik aufgreife und einige Regelungen nachbessere, wie es auch in einem Entschließungsantrag des Bundesrats gefordert werde. „Insbesondere müssen die unbedingt notwendigen Veränderungen zur Vorhaltevergütung und zu den neuen bürokratischen Auswüchsen dieses Gesetzes rasch vorgenommen und die Übergangsfinanzierung sinnvoll sichergestellt werden“ betont Neyer. In der aktuellen Form sorge das Gesetz bestenfalls für einen kurzen Aufschub der Insolvenzwelle, die nun nicht im Januar, aber im Laufe des nächsten Jahres die Kliniken erfassen werde. Die Mehrkosten der Inflation würden auch im dritten Jahr noch immer von den Kliniken allein geschultert.