Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin 2014 – 2019: Viel erreicht, aber noch lange nicht fertig!
[…] Das im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) geforderte zusatzentgelt für Palliativdienste, die Palliativpatienten in anderen Abteilungen im Krankenhaus betreuen, ist mittlerweile eingeführt worden (ops 8-98h als Grundlage für ZE 133), jedoch werden in der praxis von den Kostenträgern für diese Leistung nur viel zu niedrige Erlöse angeboten, mit denen die realen kosten, die für das multiprofessionelle Team und die zeitaufwendige Arbeit in der konsiliarischen Mitbetreuung der schwerstkranken patienten und ihrer Angehörigen entstehen, nicht mal ansatzweise gedeckt werden können. […]
Quelle: thieme-connect.com