Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin 2014 – 2019: Viel erreicht, aber noch lange nicht fertig!

[…] Das im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) geforderte Zusatzentgelt für Palliativdienste, die Palliativpatienten in anderen Abteilungen im Krankenhaus betreuen, ist mittlerweile eingeführt worden ( als Grundlage für ZE 133), jedoch werden in der Praxis von den Kostenträgern für diese Leistung nur viel zu niedrige angeboten, mit denen die realen , die für das multiprofessionelle Team und die zeitaufwendige Arbeit in der konsiliarischen Mitbetreuung der schwerstkranken und ihrer Angehörigen entstehen, nicht mal ansatzweise gedeckt werden können. […]

Quelle: thieme-connect.com

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