DGfM warnt vor „Erlös-Kosten-Schere“: GKV-Spargesetz belastet Medizincontrolling und Maximalversorger

Stellungnahme zum Referentenentwurf: Strukturelle Unterfinanzierung und steigender Bürokratieaufwand befürchtet

Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V. (DGfM) sieht im aktuellen Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG 2026) eine erhebliche Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität deutscher Kliniken. Insbesondere Universitätsklinika droht eine finanzielle Schieflage durch die Entkoppelung von Kosten- und Erlösentwicklung. In ihrer Stellungnahme vom 20. April 2026 warnt die DGfM zudem vor einer massiven Zunahme der administrativen Last im Medizincontrolling und fordert eine verbindliche Strategie zur Bürokratieentlastung.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht der DGfM primär ein Instrument zur Ausgabendämpfung, das wesentliche Kostenfaktoren der Kliniken ignoriert. Die geplante Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die Grundlohnrate sowie die Aufhebung der vollständigen Tarifrefinanzierung führen laut DGfM zu einer strukturellen Deckungslücke. Da Sachkosten für Energie, Medizintechnik und Digitalisierung regelmäßig über der Grundlohnrate liegen, entstünde ein jährliches Defizit, das Kliniken kaum aus Eigenmitteln kompensieren können. Für ein Klinikum der Maximalversorgung (Level III) schätzt die Fachgesellschaft den jährlichen Netto-Negativeffekt auf 15 bis 26 Millionen Euro – dies entspreche bis zu 3,5 Prozent des Gesamtumsatzes.

Neben der finanziellen Belastung kritisiert die DGfM die drohende Zunahme der Bürokratie. Neue Nachweispflichten für Zweitmeinungen, Indikationsnachweise und die Begrenzung der Pflegebudgets erhöhen die Prüfdichte durch den Medizinischen Dienst (MD) massiv. Das Medizincontrolling werde dadurch zunehmend in administrative Prüfprozesse gedrängt, was Kapazitäten für die strategische klinische Steuerung und das Qualitätsmanagement binde. Die DGfM unterstützt zwar das Ziel stabiler Beiträge, betont jedoch, dass der Entwurf keine wirksamen Mechanismen zur Entlastung der Leistungserbringer enthält.

Um dem entgegenzuwirken, schlägt die DGfM ein konkretes Maßnahmenpaket vor. Ziel müsse eine Reduktion des Dokumentationsaufwands um 20 bis 30 Prozent sein. Zu den Kernforderungen gehören die Einführung einheitlicher digitaler Schnittstellen (APIs) für MD-Anfragen, eine risikobasierte Prüfpriorisierung sowie ein „One-Stop-Reporting“, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden. Zudem plädiert die Gesellschaft für eine konsequente Präventionsoffensive. Durch gezielte Programme in den Bereichen Tabak-, Alkohol- und Ernährungspolitik könnten nach Einschätzung der DGfM jährlich bis zu 2,5 Millionen stationäre Fälle vermieden werden, was die GKV-Finanzen nachhaltig stabilisieren und den Druck auf das Gesamtsystem senken würde.

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