Deutsche Krankenhausgesellschaft zum KHAG-Kompromiss

Kompromiss zwischen Bund und Ländern schafft Planungssicherheit – zentrale Fragen werden aber verschoben

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) als wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit. Zugleich mahnt sie an, dass zentrale Reformelemente weiterhin ungeklärt bleiben. 

Zum Kompromiss in der Diskussion um das KHAG erklärt DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß, die Einigung ermögliche es den Bundesländern, ihre Krankenhausplanung umzusetzen und erste Transformationsprojekte zu starten. Nach mehr als drei Jahren Reformdebatte sei damit zumindest eine relative Planungssicherheit für Krankenhausträger erreicht.

Die DKG betont, dass sie sich im gesamten Gesetzgebungsverfahren kritisch und konstruktiv eingebracht habe. Aus ursprünglich als praxisfern bewerteten Reformvorstellungen – unter anderem aus der Amtszeit von Karl Lauterbach – sei nun ein abstimmungsfähiger Gesetzentwurf entstanden.

Zentrale Reformelemente vertagt

Trotz der Einigung sieht die DKG den Beschluss lediglich als Zwischenschritt. Wesentliche Strukturfragen seien nicht final entschieden worden, darunter:

  • Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung
  • Definition von Standorten und Fachkliniken
  • Zukunft der Pflegefinanzierung

Diese Punkte müssten nun zeitnah in einem engeren fachlichen Diskurs geklärt werden.

Standortdefinition bleibt umstritten

Kritisch bewertet die DKG insbesondere den weiterhin engen Standortbegriff. Dieser erschwere kosteneffiziente Spezialisierungen – vor allem in Ballungsräumen – und könne strategische Verbundlösungen behindern.

Positiv hebt der Verband hervor, dass bei den Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen auf den letzten Metern noch nachgebessert worden sei.

Pflegebudget sorgt für neue Unsicherheit

Sehr kritisch äußert sich die DKG zur sogenannten „Klarstellung zum Pflegebudget“. Diese schaffe aus Sicht des Verbandes keine Rechtssicherheit, sondern berge vielmehr das Risiko neuer Konflikte in den Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern auf Landesebene.

Appell an Bundesregierung und Bundestag

Mit Blick auf die im Frühjahr erwarteten Vorschläge der GKV-Finanzkommission fordert die DKG Verlässlichkeit. Die Krankenhäuser hätten ihren Beitrag bereits durch bekannte Kürzungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro geleistet.

Die geplante Verabschiedung des KHAG biete die Chance für einen planvollen Umbau der Krankenhausstrukturen als Gegenentwurf zum bisherigen „kalten Strukturwandel“. Diese Gelegenheit dürfe nicht ungenutzt bleiben.

Ziel müsse eine bedarfsgerechte Patientenversorgung auf hohem Qualitätsniveau auch in der Fläche sein. Neben den offenen Strukturfragen sieht die DKG weiterhin großen Handlungsbedarf bei Bürokratieabbau, wirtschaftlicher Stabilisierung der Kliniken, Ambulantisierung am Krankenhaus sowie der Rolle der Kliniken in der ambulanten Notfallversorgung.

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