Der sog. Fixkostendegressionsabschlag als Steuerungsinstrument im Krankenhausentgeltgesetz

der rechtlichen Regelungen

Dieser Sachstand beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls nach Maßgabe welcher Vorschriften die Anwendung der Regelungen zum sog. nach dem ()1, die durch das Krankenhausstrukturgesetz () vom 16. Dezember 2015 mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eingeführt worden sind, der Rechtsaufsicht durch staatliche Stellen unterliegt bzw. unter Genehmigungsvorbehalt steht. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Rechtslage hinsichtlich des noch zum 31. Dezember 2018 geltenden Verfahrens und der seit dem 1. Januar 2019 maßgeblichen neuen Rechtssituation. […]

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