Der kalkulatorische Arztlohn im EBM: ein normativer Parameter zur Honorierung vertragsärztlicher Tätigkeit
In der gesundheitspolitischen Debatte um den EBM stellen Kalkulationsmethodik und Wert (105 571,80 €) des „kalkulatorischen Arztlohns“ Diskussionsschwerpunkte dar. Der „kalkulatorische Arztlohn“ ist das fiktive Bruttogehalt, das ein niedergelassener arzt erzielen könnte, wenn er statt der Freiberuflichkeit ein Angestelltenverhältnis wählte (Opportunitätsprinzip). Um seine Bedeutung für die realen Arzthonorare zu ermitteln, wird der Bruttominutenlohn eines niedergelassenen Arztes unterschiedlich analysiert: Variante 1) Opportunitätsprinzip: Der Bruttominutenlohn beträgt 0,90 €. Basis ist das Oberarztgehalt zzgl. der im „kalkulatorischen Arztlohn“ enthaltenen zuschläge (18,66% für unternehmerische Tätigkeit, 27,50% für Mehrarbeitszeit). Variante 2) Empirische Werte: Der Bruttominutenlohn im ambulanten Sektor beträgt 1,13 € und, auf gkv-Niveau bereinigt, 0,94 €. Für den stationären Sektor werden 0,93 € errechnet.
Schlussfolgerung: Der Wert des „kalkulatorischen Arztlohns“ sollte angesichts der einkalkulierten Mehrarbeitszeit angehoben werden. Die Berücksichtigung des Oberarztgehaltes als Opportunitätskosten der Niederlassung erscheint gerecht aber die Bruttominutenlöhne der niedergelassenen Ärzte sind nur durch die leistungserbringung außerhalb des EBM finanziell attraktiv. Ebenfalls übt die jährliche Anpassung des Orientierungswertes Einfluss auf die Jahresüberschüsse der niedergelassenen Ärzte aus. Die Weiterentwicklung der Kalkulationsmethode des EBM ist komplex, bietet aber die Chance dem regionalen Mangel in der ambulanten Versorgung entgegenzuwirken.
Quelle: thieme-connect.com