DEKV begrüßt Kabinettsbeschluss zum LuKIFG
Trägerneutrale Investitionsförderung stärkt Krankenhausinfrastruktur und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Berlin – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum neuen Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen dringend notwendige Investitionen in die soziale und gesundheitliche Infrastruktur ermöglicht werden.
Besonders positiv bewertet der Verband die vorgesehene trägerneutrale Förderung, mit der alle Trägerformen gleichberechtigt berücksichtigt werden – einschließlich der freigemeinnützigen und evangelischen Krankenhäuser. Diese Einrichtungen tragen nach DEKV-Angaben maßgeblich zur regionalen Grund- und Regelversorgung bei, oftmals ohne Anspruch auf kommunalen Defizitausgleich.
„Dass alle Trägerformen gleich behandelt werden sollen, ist ein bedeutsamer Schritt“, erklärt Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV. „Gerade in strukturschwachen Regionen stärken solche Investitionen das Vertrauen in eine verlässliche Daseinsvorsorge.“
Der DEKV sieht im LuKIFG eine zukunftsfeste Perspektive für die Krankenhausinfrastruktur und appelliert an die Bundesländer, die bereitgestellten Mittel bedarfsgerecht und unbürokratisch auch freigemeinnützigen Häusern zugänglich zu machen.
Das Gesetz gilt als Teil der Antwort auf strukturelle Herausforderungen im Gesundheitswesen und soll vor allem Investitionen in Krankenhäuser, Schulen und Pflegeeinrichtungen ermöglichen.